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Seit dem Inkrafttreten des revidierten Volksschulgesetzes per 1. Januar 2021 besteht im Kanton Zürich eine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Leitung Bildung. Für Gemeinden stellen sich einige Fragen: Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen konkret aus? Wie wird die neue Leitung Bildung in die Schulorganisation eingebunden? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert unsere Senior Beraterin Danièle Glarner in diesem Beitrag. Er ist Teil der zweiten Auflage des Standardwerks «Kompetent in Behörde und Verwaltung», erschienen am 12. Juli 2022. Es kann unter shop.stutz-medien.ch bestellt werden.