Gut zu wissen

Welche Auswirkungen hätte ein Feuerwerksverbot?

Die Ende 2023 eingereichte Feuerwerksinitiative hat zum Ziel, den Verkauf und die Verwendung von Lärm erzeugenden Feuerwerkskörpern grundsätzlich zu verbieten. Federas hat im Auftrag des Bundesamts für Umwelt die rechtlichen Grundlagen und die wirtschaftliche Bedeutung der Produktion von und des Handels mit Feuerwerk in der Schweiz analysiert. Die Studie von Federas wurde zusammen mit der Botschaft des Bundesrates veröffentlicht.

Für die Einfuhr, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk bestehen bereits heute Vorschriften auf allen drei föderalen Ebenen. Beim Bund, in sämtlichen 26 Kantonen und in zahlreichen grösseren und kleineren Städten und Gemeinden finden sich einschlägige Regelungen dazu. Die Vorschriften betreffen nicht nur den Lärmschutz, sondern eine Vielzahl von weiteren schützenswerten Interessen wie Tierwohl, saubere Luft, Böden, Natur und Gewässer, Klima oder Sicherheit.

Die heutigen Regelungen in den meisten Kantonen bestehen in Form von kantonalen Sprengstoffverordnungen, die sich auf das Sprengstoffgesetz des Bundes stützen. Der inhaltliche Fokus liegt beim Handel und Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen, teilweise sind spezifisch auch der Transport und die Lagerung angesprochen. In einigen Kantonen ist vorbehalten, dass eine zuständige Behörde den Einzelhandelsverkauf von Feuerwerkskörpern zeitlich auf gewisse Anlässe beschränken kann. Nur in wenigen Kantonen gibt es derzeit Vorschriften, die auch die Verwendung von Feuerwerk betreffen. 

Die Städte legen die Verwendung von Feuerwerk grösstenteils in ihrer Polizeiverordnung oder im Ortspolizeireglement fest. In den grösseren Städten ist die Verwendung von Feuerwerk mehrheitlich verboten, davon ausgenommen sind der Nationalfeiertag, Silvester oder sonstige Bräuche. In den untersuchten Gemeinden ist je nach Regelung das Abbrennen von Feuerwerken verboten, bewilligungspflichtig oder erlaubt.

Als Nächstes werden National- und Ständerat die Feuerwerksinitiative behandeln und dazu Position beziehen. Falls das Parlament dem Antrag des Bundesrats folgt und das Initiativkomitee an seinem Begehren festhält, kommt es anschliessend zur Volksabstimmung. 

Hier geht's zur Medienmitteilung mit Botschaft und Federas-Studie.

von Jürg Minger