Neues Beratungsangebot zur digitalen Transformation
Die Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) und die Verordnung über elektronische Verfahrenshandlungen (VeVV) ermöglichen es, Verwaltungsverfahren komplett digital abzuwickeln. Ab dem 1. Januar 2026 wird dies für Gemeinden und Schulen zur verbindlichen Realität. Bereiten Sie sich jetzt optimal darauf vor!
Unsere Leistungen im Überblick:
- Analyse Ihrer digitalen Verwaltung: Wir nehmen eine umfassende Standortbestimmung vor und ermitteln die Anforderungen, die durch die Gesetzesänderungen auf Sie zukommen.
- Betroffene Prozesse und Personen identifizieren: Gemeinsam stellen wir sicher, dass die relevanten Verfahren identifiziert und alle Beteiligten berücksichtigt werden.
- Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur (QES): Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Implementierung einer passenden QES und einer anerkannten Zustellplattform.
- Implementierung der elektronischen Geschäftsverwaltung (GEVER): Nutzen Sie unsere Expertise für die reibungslose GEVER-Einführung in Ihrer Organisation.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Im Rahmen eines Pilotprojekts mit drei Gemeinden haben wir die Schritte zur Umsetzung der Teilrevision erfolgreich erprobt und sind bereit, auch Sie bei der Einführung der QES und GEVER zu begleiten!
Alle Details zu unserer Unterstützung im Bereich der digitalen Transformation finden Sie hier.
Haben Sie Fragen zum Angebot oder ein Digitalisierungsprojekt, in dem wir Sie unterstützen können? Dann kontaktieren Sie uns: Tel. 044 388 71 81 oder info@federas.ch.