Gut zu wissen

Müssen auf Entschädigungen für Behördentätigkeiten Abgaben entrichtet werden?

Nicht selten wird die Frage diskutiert, ob für die Entschädigungen, die für Behördentätigkeiten in unserem Milizsystem ausbezahlt werden, entsprechende Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerbeiträge zu entrichten sind. Weil nicht wenige Behörden- und Parlamentsmitglieder ihr Arbeitspensum in ihrer hauptberuflichen Tätigkeit reduzieren, um den Ansprüchen ihrer Exekutivaufgaben gerecht zu werden, kann dies Lücken oder finanzielle Nachteile bei den Sozialversicherungen und der beruflichen Vorsorge zur Folge haben. Unsere Senior Beraterin Katharina Seiler Germanier erklärt in diesem Beitrag die diesbezüglichen rechtlichen Vorgaben.

Katharina Seiler Germanier