bei Regierungsrätin Jacqueline Fehr
Das aktuelle Gemeindegesetz des Kantons Zürich ist seit 100 Jahren im Einsatz: Hält das neue auch so lange?
Das neue Gemeindegesetz wird in seinen Grundstrukturen für die nächsten Jahrzehnte Bestand haben. Kleinere Änderungen darf es aber durchaus laufend geben. Die Lebensbedingungen verändern sich heute rascher als in früheren Perioden. Gesetze sollen die konkreten Umstände präzise abbilden.
Welche Stärken und Chancen hat das nGG für die Gemeinden?
Das neue Gemeindegesetz setzt zeitgemässe Rahmenbedingungen für den Finanzhaushalt und die Organisation der Gemeinden. Dies ermöglicht den Gemeinden, sich so zu organisieren, dass sie ihre Aufgaben möglichst demokratisch und wirtschaftlich erfüllen können. Im Besonderen schafft das Gesetz mehr Transparenz, verbessert die finanzielle Führung der Gemeinde und erweitert ihre Organisationsautonomie.
Das nGG treibt die Professionalisierung der Gemeinden weiter voran: Haben da kleinere Gemeinden überhaupt noch eine Chance?
Das Gemeindegesetz ist kein besonderer Treiber der Professionalisierung. Die Anforderungen, die das neue Recht stellt, können ohne Weiteres auch von kleineren Gemeinden erfüllt werden. Die Zunahme kommunaler Aufgaben und deren Komplexität aus Spezialgesetzen können jedoch kleine leistungsschwache Gemeinden an ihre Leistungsgrenzen bringen. Die Tendenz zu vermehrter Professionalisierung ist ein Gebot der Zeit und entspricht auch einem Bedürfnis vieler Lebensbereiche.
Wie sieht die Zürcher Gemeinde der Zukunft aus?
Die Zürcher Gemeinde der Zukunft soll ihre Aufgaben eigenständig, demokratisch und wirtschaftlich erfüllen. Dabei gibt es einen grossen Gestaltungsspielraum, wie die Gemeinde dies wahrnehmen will. Sie haben ihre Zukunft im Rahmen der kantonalen Vorgaben selber zu bestimmen.
Inwiefern wird sich das Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden verändern nach Inkraftsetzung des nGG?
Die neuen Vorgaben tragen zu einer Klärung der Kompetenzen und Gestaltungsspielräume der Gemeinden bei und erhöhen die Transparenz in finanziellen und organisatorischen Bereichen. Es ist zu hoffen, dass dies zu einer Versachlichung der Diskussion über unterschiedliche Standpunkte führt und die Gemeinsamkeit für eine Stärkung der Zürcher Gemeinden und des Kantons fördern wird.
Was wünschen Sie sich von den Gemeinden im Hinblick auf das nGG?
Ich hoffe, dass die Gemeinden die neuen gesetzlichen Grundlagen nutzen, um ihre Gemeinden für die Zukunft fit zu machen. Das Gesetz stärkt die demokratische Mitsprache der Bevölkerung, es schafft Spielräume für innovatives Handeln, es verbessert mit der neuen Rechnungslegung die Steuerung der Ressourcen und es schafft Klarheit in Bezug auf allfällige Fusionen.