Interkommunale Zusammenarbeit
Im Kanton Zürich ist die Praxis der interkommunalen Zusammenarbeit weit verbreitet und stellt einen integralen Bestandteil der kommunalen Struktur dar. Das Gemeindegesetz bietet eine Vielzahl von Optionen und rechtlichen Formen, um solche Zusammenarbeiten zu ermöglichen und zu strukturieren.
Eine der Möglichkeiten, die eine Gemeinde hat, ist das Eingehen eines Kooperationsvertrags mit anderen Gemeinden. Dieser kann als Anschluss- oder Kooperationsvertrag bezeichnet werden und ermöglicht es den beteiligten Gemeinden, ihre Ressourcen und Fähigkeiten zu bündeln, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Eine weitere Option ist die Gründung eines gemeinsamen Rechtsträgers. Dies kann in Form eines Zweckverbands, einer gemeinsamen Einrichtung oder einer juristischen Einheit des Privatrechts geschehen. Diese Formen der Zusammenarbeit ermöglichen es den Gemeinden, ihre Kräfte zu bündeln und gemeinsam Projekte oder Aufgaben zu bewältigen, die sie alleine vielleicht nicht stemmen könnten.
Interkommunale Zusammenarbeiten können in Bezug auf einen bedachten Umgang mit den eigenen Ressourcen durchaus hilfreich sein. Sie ermöglichen es den Gemeinden, ihre Ressourcen effizienter zu nutzen und gleichzeitig die Qualität ihrer Dienstleistungen zu verbessern. Ein gutes Beispiel für eine solche Form der Zusammenarbeit ist der Zweckverband. Im Kanton Zürich ist dieser die am weitesten verbreitete Form der Zusammenarbeit. Der Grund dafür ist, dass er sich für die unterschiedlichsten Aufgaben anbietet und eine flexible und effiziente Lösung für die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden darstellt (Quelle: Kanton Zürich).
Die Federas Beratung unterstützt Sie gerne bei der Planung und Durchführung der relevanten Prozesse für eine interkommunale Zusammenarbeit!
Von Dafina Salihu