Wie können Gemeinden aus personalrechtlicher Sicht dem Fachkräftemangel begegnen?
Der Fachkräftemangel – ein Thema, das zahlreiche Medienberichte dominiert und nicht nur Politik und Privatwirtschaft, sondern auch die öffentliche Hand sehr beschäftigt. So vielfältig die Gründe dafür sind, so differenziert sind auch die Lösungsansätze, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Wie gelingt es einer Gemeinde kompetentes Personal zu gewinnen und dieses auch langfristig zu halten? Wie steht es mit anderen Worten um die Personalzufriedenheit?
Auf diese beiden Fragen konzentriert sich dieser Beitrag und beleuchtet sie aus personalrechtlicher Sicht. Es werden Punkte aufgezeigt, die eine Gemeinde genauer analysieren muss, um zu wissen, wie sie in Sachen Personalzufriedenheit aufgestellt ist und wo sie allenfalls noch Verbesserungspotenzial hat.
Arbeitgeber mit einer hohen Personal- und Arbeitsplatzzufriedenheit sowie gut strukturierten Personalrekrutierungsprozessen weisen Vorteile im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende auf. Doch was genau macht einen langfristig attraktiven Arbeitsplatz aus?
Positive Faktoren zur Förderung der Personalgewinnung und -zufriedenheit sind beispielsweise ein ansprechendes Stellenprofil, adäquat delegierte Verantwortungen, Entscheidungs- und Mitsprachekompetenzen, klare Zuständigkeiten, effiziente Abläufe und Kommunikationswege. Geschätzt werden eine moderne Infrastruktur, Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsort sowie ein attraktives, kommunales Angebot an Kinderbetreuungsplätzen. Wirksam ist die Mitarbeitendenförderung durch angemessene Entlöhnung und Lohnnebenleistungen, interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten sowie unterstützende Begleitung mittels Coaching oder Supervision am Arbeitsplatz.
Die Ausgangslage für eine Optimierung solcher Faktoren bildet ein Soll-Ist-Vergleich. Mitarbeitendenbefragungen sind dabei ein geeignetes Hilfsmittel, um Bewährtes festzustellen und Bedürfnisse abzuholen. Des Weiteren zeigen Organisationsanalysen mögliche Handlungsfelder hinsichtlich Stellenplan, Führungsstruktur, Abläufen, Kompetenzen, Kommunikation und Infrastruktur auf, woraus Projekte zur Organisationsentwicklung entstehen können. Die Ergebnisse sind in den kommunalen Rechtsgrundlagen abzubilden. Das kommunale Personalrecht ist entsprechend zu aktualisieren sowie rechtlich à jour zu bringen. Dies kann auch Änderungen in ergänzenden Erlassen wie beispielsweise der Geschäftsordnung, in Weiterbildungs- oder Spesenreglementen, aber auch in internen Weisungen und Konzepten mit sich bringen.
Je nach Art und finanzieller Tragweite der geplanten Massnahmen ist konkret zu prüfen, ob es einer Anpassung auf Verordnungs- oder Reglementsstufe bedarf, und ob die Stimmberechtigten, der Gemeinderat, die Schulpflege oder ein anderes Gremium für den Entscheid zuständig ist. Im Bereich der Schule, wo bestimmte Personalgruppen dem kantonalen öffentlichen Recht unterstehen, gilt es zudem auch rechtliche Schranken beim Gewähren von zusätzlichen Vorteilen zu beachten. Anpassungsprozesse sind unter Einbindung der Betroffenen sorgfältig zu planen. In der praktischen Umsetzung können Personalrekrutierungsprozesse verbessert oder Coachings zur Förderung von Mitarbeitenden durchgeführt werden.
Damit diese Massnahmen wirkungsvoll sind, müssen ihnen Wertschätzung und Respekt zugrunde liegen. Eine kompetente Führungsweise der Vorgesetzten und die Zusammenarbeit in einem kollegialen und konstruktiven Team tragen viel zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei. Für die Bereitschaft, dies zu leben, ist die Verankerung in den kommunalen Rechtsgrundlagen der wesentliche erste Schritt.
Federas unterstützt Gemeinden sowohl bei der Analyse ihres kommunalen Organisations- und Personalrechts, als auch bei den Anpassungen der Rechtsgrundlagen und bei deren Umsetzung. Zudem führen wir Coachings von Fachkräften durch, begleiten Personalrekrutierungs- sowie Arbeitsplatzbewertungsprozesse.