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Nachgefragt

bei GPV-Präsident Jörg Kündig

Im letzten «Nachgefragt» sagte Regierungsrätin Jacqueline Fehr, dass das neue Gemeindegesetz (nGG) mehr Transparenz schaffe, die finanzielle Führung der Gemeinde verbessere und die Organisationsautonomie erweitere. Sehen Sie das auch so?
Wie so häufig ist es eine Frage der Optik. Mitglieder von Exekutiven und Parlamenten, anderen Behörden oder die Stimmberechtigten haben da sicherlich unterschiedliche Auffassungen. Ziel war es sicher, genau dies zu erreichen. Ob dies tatsächlich gelungen ist, wird sich bei der Umsetzung zeigen. Verglichen mit dem aktuellen Gemeindegesetz sehe ich durchaus Verbesserungen.

An der Kick-off-Veranstaltung von VZGV und Kanton im Februar haben Sie gesagt, das nGG sei kein mutiger Wurf. Was haben Sie denn konkret erwartet?
Aus Sicht des Kantons hätte ich mir stärkere gestalterische Vorgaben vorstellen können. Zu nennen wären da Einheitsgemeinden oder die Form und Aufstellung von Eigenwirtschaftsbetrieben. Auch eine verstärkte Anlehnung an die privatwirtschaftlichen Rechnungslegungen wäre möglich gewesen. Aus Sicht der Gemeinden hätte ich mir noch mehr gestalterischen Spielraum für die Gemeindeexekutiven gewünscht. Zum Beispiel wenn es um die verschiedenen Formen der Zusammenarbeit geht oder auch beim Restatement. Das Revisionsmodell oder die Aktivierungsgrenze wären anders denkbar gewesen. Die Definition des mittelfristigen Ausgleichs über eher strikt zu verstehende Ausführungsbestimmungen übersteuern den gewonnenen Freiraum wieder. Ich bin ein Anhänger des Führens mit Zielsetzungen, was mit diesen Bestimmungen nicht möglich ist.

Als GPV-Präsident waren Sie auch in der Arbeitsgruppe zum nGG. Welche Standpunkte konnten Sie erfolgreich einbringen und welche wurden zu wenig berücksichtigt?
Sowohl beim Gemeindegesetz als auch bei der Gemeindeverordnung konnten wir uns tatsächlich mit einigem Gewicht einbringen. Für die Rechnungsprüfungskommission hätten wir uns bezüglich Geschäftsprüfung mehr Kompetenzen gewünscht. Hingegen wurde die Genehmigungspflicht bei den verschiedenen Zusammenarbeitsformen beim Gesamtregierungsrat statt nur bei der Direktion für Justiz und Inneres. Wir hätten gerne auf die Genehmigungspflicht verzichtet. Mit unserem Wunsch, die Datenflut bei der finanziellen Berichterstattung zu reduzieren, drangen wir ebenfalls nicht durch. Die Gemeinden müssen neu dem Kanton die Finanz- und Aufgabenplandaten einreichen, also zum Beispiel das Budget.

Welche Neuerungen oder Konsequenzen aus dem nGG für die Praxis werden Sie besonders im Auge behalten?
Ein zentraler Punkt ist sicherlich die Situation bei der Rechnungsprüfung. RPK versus GRPK versus private Revisionsstelle. Zudem sind die Konsequenzen bei den Entscheiden bei interkommunalen Zusammenarbeitsorganisationen, aber auch bei Auslagerungsfragen zu beachten. Bei der Rechnungslegung steht beispielsweise der Finanzausgleich und dessen Abgrenzung im Fokus. Wie sich dieser entwickeln wird, ist aufgrund des neuen Spielraums im Gesetz höchst unsicher und es fehlt die Praxis. 

Und schliesslich: Welchen Rat haben Sie für die Gemeindepräsidenten im Hinblick auf das nGG?
Das Gesetz nicht bekämpfen, sondern mutige Lösungen suchen. Das nGG lässt immerhin einen gewissen Gestaltungsspielraum zu und diesen sollten die Gemeindebehörden nutzen. Zum Beispiel wenn es darum geht, Aufgaben an die Verwaltung zu delegieren.

Jörg Kündig

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