Gut zu wissen

Verwaltungsorganisation und Recht: Herausforderungen für Gemeinden

Die Gemeinden stehen vor der Aufgabe, ihre Verwaltungsorganisation zukunftsfähig weiterzuentwickeln – insbesondere als Antwort auf die zuvor beschriebenen Herausforderungen, wie etwa die steigenden Ansprüche seitens der Bürgerinnen und Bürger und die Digitalisierung.
Die Federas Beratung AG hat langjährige Erfahrung im Zusammenhang mit verwaltungsorganisatorischen und verwaltungsorganisationsrechtlichen Fragestellungen. Durch die Kombination von Strategieberatung, Organisationsentwicklung und Rechtsberatung erhalten Gemeinden alle relevanten Leistungen aus einer Hand – ganzheitlich und integriert. Gerne beraten und begleiten wir Sie mit unserem breit aufgestellten und eingespielten Team. 

Bei Fragen steht Ihnen unser Berater Dr. iur. Thomas Wanner gerne persönlich zur Verfügung. Unser Rechtsberatungsangebot finden Sie hier.

Die Verwaltungsorganisation der Gemeinden
Im Zusammenhang mit den Gemeinden bezeichnet die Verwaltungsorganisation den Aufbau und die Arbeitsweise einer Gemeindeverwaltung. Sie regelt, wer welche Aufgaben erfüllt, wie Entscheide vorbereitet und umgesetzt werden und wie die Gemeindeverwaltung intern strukturiert ist. Hierzu gehören – neben zahlreichen weiteren – insbesondere folgende Fragen:

  • Organisation: Wie bzw. in welche Abteilungen (z. B. Bau, Finanzen, Soziales) ist die Gemeindeverwaltung organisiert und strukturiert? Werden gewisse Aufgaben dezentral (ausserhalb der Zentralverwaltung) erfüllt?
  • Führungsstruktur: Wer ist wem unterstellt? Wer darf Entscheide treffen und verwaltungsextern vertreten? Ist die Führungsstruktur klar geregelt? Wie sind die Entscheidungswege und Stellvertretungen festgelegt?
  • Abläufe und Prozesse: Wie werden Geschäfte bearbeitet, Bewilligungen erteilt, Verfügungen erlassen oder Anfragen der Bevölkerung behandelt? Wie werden die Prozesse effizient, einheitlich und rechtskonform umgesetzt?
  • Zusammenarbeit: Wie gestaltet sich die verwaltungsinterne Zusammenarbeit? Wie unterstützt die Gemeindeverwaltung die politischen Organe (Gemeinderat, Gemeindeversammlung oder Gemeindeparlament)?
  • Zuständigkeiten: Welche Aufgaben hat der Gemeinderat, die Gemeindeverwaltung oder einzelne Mitarbeitende? Wer trägt die Verantwortung für welche Aufgaben und Prozesse? Sind die Rollen klar voneinander abgegrenzt?

Bei der Beantwortung dieser zentralen Fragen stützen sich die Gemeinden auf das kantonale Gemeinderecht. Sie haben innerhalb dieses Rahmens eine gewisse Freiheit (Gemeindeautonomie), ihre Verwaltungsorganisation den lokalen Bedürfnissen und Gegebenheiten anzupassen.

Die Grundlagen des bernischen Gemeinderechts
Alles beginnt bei den Grundlagen. So auch die Verwaltungsorganisation. Bevor also im Rahmen einer Verwaltungs(re)organisation die gemeindeeigenen Erlasse (Organisationsreglement/Gemeindeordnung, weitere Reglemente und Verordnungen) analysiert und möglicherweise revidiert werden, hilft ein Blick auf die Rechtsgrundlagen des Kantons Bern:

Der Kanton Bern regelt die Gemeinden bereits in der Kantonsverfassung (KV) prominent. Letztere sieht die Gliederung des Kantonsgebietes in Gemeinden vor (Art. 3 KV). Den Gemeinden wird ein besonderes Kapitel gewidmet (Art. 107-120 KV). Die Kirchgemeinden werden im Kapitel über die Landeskirchen speziell erwähnt (Art. 125 KV). Daneben gibt es weitere Bestimmungen, die sich direkt oder indirekt auf die Gemeinden beziehen (z. B. Art. 31 ff. KV zu den öffentlichen Aufgaben).

Auf Gesetzes- und Verordnungsebene regelt das kantonale Recht die Gemeinden in zahlreichen Erlassen. Der gemeinderechtliche Grunderlass ist das Gemeindegesetz (GG) mit der dazugehörigen Gemeindeverordnung (GV). Hinsichtlich des Finanzhaushaltes wird das Gemeindegesetz durch die Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHDV) konkretisiert. Im Zusammenhang mit der Gemeindegesetzgebung sind zudem die Bestimmungen über die Förderung von Gemeindezusammenschlüssen im Gemeindefusionsgesetz (GFG) sowie die Verordnungen über die Regionalkonferenzen (RKV, RKGV) zu erwähnen. Für die Kirchgemeinden und Gesamtkirchgemeinden gelten nebst der Gemeindegesetzgebung das Gesetz über die bernischen Landeskirchen (Landeskirchengesetz, LKG) und weitere staatskirchenrechtliche Erlasse.

Unterschiedliche kantonale Erlasse enthalten weitere Bestimmungen mit Bedeutung für die Gemeinden. So etwa die Gesetzgebung über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG), über die Information der Öffentlichkeit (IMG, IMV) oder über den Datenschutz (KDSG). Ferner finden sich in vielen Erlassen Bestimmungen über Gemeindeaufgaben und damit einhergehende Rechte und Pflichten der Gemeinden.

Die erwähnten Erlasse bilden den rechtlichen Rahmen für die Organisation, die Aufgabenerfüllung und die Finanzierung der Gemeinden. Sie regeln insbesondere die Zuständigkeiten der Gemeindeorgane, die Ausgestaltung der politischen Rechte auf kommunaler Ebene sowie die Grundsätze einer ordnungsgemässen Verwaltungsorganisation. Gleichzeitig gewährleisten sie eine einheitliche Anwendung des Gemeinderechts im gesamten Kantonsgebiet und schaffen so auch die Voraussetzungen für eine rechtsstaatliche und transparente Gemeindeführung.

Ihre Ansprechperson: Dr. iur. Thomas Wanner.

Dr. iur. Thomas Wanner