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In vielen Zürcher Gemeinden gibt es Strassen, die sich im Privateigentum der Eigentümerinnen und Eigentümer der anstossenden Grundstücke befinden und diesen als Zufahrtsstrasse dienen. Dieser Artikel liefert Antworten auf Fragen, wie solche Strassen privatrechtlich und öffentlich-rechtlich behandelt werden.