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Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NSIV) soll Menschen vor schädlicher oder lästiger Strahlung schützen. Gleichzeitig soll sie den Kantonen Klarheit betreffend der Bewilligungsverfahren für Antennen bieten. Senior Beraterin Katharina Seiler Germanier beleuchtet in diesem Artikel die aktuelle Rechtsprechung bezüglich Bewilligungspflicht für neue Mobilfunkantennen mit höherer Sendeleistung.